Die 3 Bundesland-Fragen im Einbürgerungstest

3 der 33 Fragen im Einbürgerungstest beziehen sich auf ein Bundesland, und zwar auf das, in dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Nicht auf das Land, in dem Sie die Prüfung schreiben. Zu jedem Bundesland gibt es genau 10 Fragen im offiziellen Katalog (die Nummern 301 bis 460), und Ihre 3 Fragen werden aus diesen 10 gezogen. Wer die 10 Fragen seines Landes kennt, hat diesen Teil des Tests vollständig abgedeckt. Das ist der kleinste Lernaufwand mit dem größten sicheren Ertrag im ganzen Test.

Die 10 Fragen folgen in jedem Bundesland demselben Schema

Das ist der eigentlich nützliche Teil: Die Landesfragen sind keine 16 unterschiedlichen Fragensammlungen, sondern 16 Varianten derselben zehn Themen. In jedem Bundesland wird gefragt nach

  1. dem Landeswappen (Bildfrage, vier Wappen zur Auswahl),
  2. einem Landkreis des Landes (in Berlin und Hamburg ein Bezirk, in Bremen ein Stadtteil),
  3. der Wahlperiode des Landesparlaments in Jahren,
  4. dem Wahlalter bei Kommunalwahlen,
  5. den Farben der Landesflagge,
  6. der Stelle, bei der man sich über politische Themen informieren kann,
  7. der Landeshauptstadt (in den Stadtstaaten stattdessen eine Frage zum Begriff Stadtstaat),
  8. der Lage des Landes auf der Deutschlandkarte (Bildfrage),
  9. der Amtsbezeichnung des Regierungschefs,
  10. dem Ministerium oder Ressort, das ein Bundesland nicht hat.

Wenn Sie diese zehn Punkte für Ihr Land beantworten können, sind die 3 Fragen erledigt.

Zwei Antworten, die in fast allen Ländern gleich sind

Frage 10 ist praktisch immer die Außenpolitik. Die Frage "Welchen Minister / welche Ministerin hat [Bundesland] nicht?" hat in allen 16 Ländern dieselbe Logik: Außenpolitik ist Sache des Bundes, kein Bundesland hat ein Außenministerium. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Antwort "Senator / Senatorin für Außenbeziehungen", sonst "Außenminister / Außenministerin".

Frage 6 ist fast immer die Landeszentrale für politische Bildung. Eine Ausnahme: In Schleswig-Holstein lautet die richtige Antwort "bei dem/der Landesbeauftragten für politische Bildung". Siehe Frage 446.

Wo sich die Bundesländer tatsächlich unterscheiden

Hier lohnt sich das genaue Hinsehen, weil die Antwort von Land zu Land wechselt.

Wahlalter bei Kommunalwahlen. In den meisten Ländern darf man mit 16 wählen. Bei 18 liegt die Grenze in Bayern (Frage 314), Hessen, im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Sachsen. Wenn Sie in einem dieser fünf Länder gemeldet sind, merken Sie sich die 18 bewusst, denn die 16 ist der häufigere Fall und drängt sich beim Raten auf.

Wahlperiode des Landesparlaments. Überall 5 Jahre, mit einer einzigen Ausnahme: In Bremen wird die Bürgerschaft für 4 Jahre gewählt (Frage 343).

Amtsbezeichnung des Regierungschefs. In den 13 Flächenländern Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin. In den Stadtstaaten anders: Berlin hat den Regierenden Bürgermeister (Frage 329), Hamburg den Ersten Bürgermeister (Frage 359), Bremen den Präsidenten des Senats (Frage 349).

Die beiden Bildfragen. Landeswappen und Lage auf der Karte lassen sich nicht herleiten, nur wiedererkennen. Sehen Sie sich beide einmal bewusst an, zum Beispiel Frage 311 für das bayerische Wappen oder Frage 401 für das Wappen von Nordrhein-Westfalen. Zwei Minuten, zwei mögliche Punkte.

Landkreis, Bezirk oder Stadtteil. Hier hilft Ortskenntnis mehr als Auswendiglernen: Altötting in Bayern, der Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen, Nordfriesland in Schleswig-Holstein, Pankow in Berlin, Altona in Hamburg, Hemelingen in Bremen.

Alle 16 Bundesländer im Überblick

Jede Seite enthält die 10 Fragen des Landes mit Antworten und einem Quiz:

Die Übersicht aller Länder steht unter Bundesland-Fragen, der vollständige Katalog mit allen 460 Fragen unter Fragenkatalog.

Wenn Sie umziehen

Maßgeblich ist der Erstwohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfung. Wer kurz vor dem Test das Bundesland wechselt, lernt sinnvollerweise die Fragen des neuen Wohnorts. Sind Sie unsicher, welches Land für Sie zählt, fragen Sie bei Ihrer Prüfstelle oder Ihrer Einbürgerungsbehörde nach, bevor Sie sich anmelden. Zehn Fragen für das falsche Bundesland zu lernen ist ärgerlich und leicht vermeidbar.

Zum Rest des Tests

Die anderen 30 Fragen kommen aus dem allgemeinen Katalog. Wie viele davon Sie richtig haben müssen, steht in Einbürgerungstest: Wie viele Fragen muss man richtig haben?.

Diese Seite ist ein kostenloses Übungsprojekt und keine Rechtsberatung. Die Fragen und Antworten geben den offiziellen Katalog wieder, aber verbindliche Auskünfte zu Ihrem Verfahren erteilen nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Ihre Einbürgerungsbehörde.