Frage 108 von 300 · Allgemeiner Teil
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jeder wählen, der …
Richtige Antwort
Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- 2Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.Richtig
- 3seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- 4Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
Warum ist diese Antwort richtig?
Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens 18 Jahre alt ist. Wohnsitz oder Aufenthaltsdauer allein reichen nicht: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ohne deutschen Pass dürfen nur bei Kommunal- und Europawahlen mitwählen.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 108 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 94 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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