Frage 128 von 300 · Allgemeiner Teil

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …

Richtige Antwort

Abgeordnete.

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1Abgeordnete.Richtig
  2. 2Kanzler / Kanzlerinnen.
  3. 3Botschafter / Botschafterinnen.
  4. 4Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.

Warum ist diese Antwort richtig?

Gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Sie sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden: das nennt man freies Mandat.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
128 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
85 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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