Frage 128 von 300 · Allgemeiner Teil
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgern und Bürgerinnen gewählt werden, nennt man …
Richtige Antwort
Abgeordnete.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Abgeordnete.Richtig
- 2Kanzler / Kanzlerinnen.
- 3Botschafter / Botschafterinnen.
- 4Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.
Warum ist diese Antwort richtig?
Gewählte Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Sie sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden: das nennt man freies Mandat.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 128 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 85 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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