Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?

Frage 138 von 300 · Allgemeiner Teil

Richtige Antwort

Kündigungsschutzklage erheben

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
  2. 2ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
  3. 3Kündigungsschutzklage erhebenRichtig
  4. 4die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen

Warum ist diese Antwort richtig?

Gegen eine ungerechtfertigte Kündigung erhebt man Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Wichtig ist die Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
138 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
85 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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