Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
Frage 138 von 300 · Allgemeiner Teil
Richtige Antwort
Kündigungsschutzklage erheben
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
- 2ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
- 3Kündigungsschutzklage erhebenRichtig
- 4die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Warum ist diese Antwort richtig?
Gegen eine ungerechtfertigte Kündigung erhebt man Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Wichtig ist die Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 138 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 85 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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