Frage 149 von 300 · Allgemeiner Teil

Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?

Richtige Antwort

alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre
  2. 2alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 JahreRichtig
  3. 3alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
  4. 4nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium

Warum ist diese Antwort richtig?

Schöffin oder Schöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist. Ein Jurastudium ist ausdrücklich nicht nötig: im Gegenteil, es geht gerade um die Laienperspektive.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
149 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
85 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

Weitere Fragen aus diesem Block