Frage 149 von 300 · Allgemeiner Teil
Wer kann Gerichtsschöffe / Gerichtsschöffin in Deutschland werden?
Richtige Antwort
alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 Jahre
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1alle in Deutschland geborenen Einwohner / Einwohnerinnen über 18 Jahre
- 2alle deutschen Staatsangehörigen älter als 24 und jünger als 70 JahreRichtig
- 3alle Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
- 4nur Personen mit einem abgeschlossenen Jurastudium
Warum ist diese Antwort richtig?
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist. Ein Jurastudium ist ausdrücklich nicht nötig: im Gegenteil, es geht gerade um die Laienperspektive.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 149 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 85 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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