Frage 2 von 300 · Allgemeiner Teil
In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
Richtige Antwort
Religionsunterricht teilnimmt.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Geschichtsunterricht teilnimmt.
- 2Religionsunterricht teilnimmt.Richtig
- 3Politikunterricht teilnimmt.
- 4Sprachunterricht teilnimmt.
Warum ist diese Antwort richtig?
Religionsunterricht ist nach Artikel 7 des Grundgesetzes ordentliches Lehrfach an staatlichen Schulen, aber Eltern haben bis zum 14. Geburtstag des Kindes die Entscheidung darüber, ob es teilnimmt. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres entscheidet das Kind selbst (Religionsmündigkeit).
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 2 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 92 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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