Block 1
Fragen 1 bis 30
- hier Religionsfreiheit gilt.
- die Menschen Steuern zahlen.
- die Menschen das Wahlrecht haben.
- hier Meinungsfreiheit gilt.
Warum ist diese Antwort richtig?
Meinungsfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Sie umfasst das Recht, die eigene Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern — auch gegenüber Regierung und Behörden. Religionsfreiheit (Art. 4) und das Wahlrecht (Art. 38) sind eigene Grundrechte und nicht der Grund für Regierungskritik.
- Geschichtsunterricht teilnimmt.
- Religionsunterricht teilnimmt.
- Politikunterricht teilnimmt.
- Sprachunterricht teilnimmt.
Warum ist diese Antwort richtig?
Religionsunterricht ist nach Artikel 7 des Grundgesetzes ordentliches Lehrfach an staatlichen Schulen, aber Eltern haben bis zum 14. Geburtstag des Kindes die Entscheidung darüber, ob es teilnimmt. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres entscheidet das Kind selbst (Religionsmündigkeit).
- Alle Einwohner / Einwohnerinnen und der Staat müssen sich an die Gesetze halten.
- Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
- Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
- Die Gerichte machen die Gesetze.
Warum ist diese Antwort richtig?
Rechtsstaat heißt: Staatliches Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden. Niemand steht über dem Gesetz — auch nicht Regierung, Polizei oder Bundeskanzler. Gerichte können staatliches Handeln überprüfen. Die Gegenbegriffe sind Polizeistaat und Willkürherrschaft.
- Waffenbesitz
- Faustrecht
- Meinungsfreiheit
- Selbstjustiz
Warum ist diese Antwort richtig?
Die Grundrechte stehen in Artikel 1-19 des Grundgesetzes. Meinungsfreiheit (Art. 5), Glaubensfreiheit (Art. 4), Versammlungsfreiheit (Art. 8) und Berufsfreiheit (Art. 12) gehören dazu. Auch das Recht, Waffen zu tragen, ist KEIN Grundrecht in Deutschland.
- Man darf Geld annehmen, wenn man dafür einen bestimmten Kandidaten / eine bestimmte Kandidatin wählt.
- Der Wähler darf bei der Wahl weder beeinflusst noch zu einer bestimmten Stimmabgabe gezwungen werden und keine Nachteile durch die Wahl haben.
- Nur Personen, die noch nie im Gefängnis waren, dürfen wählen.
- Alle wahlberechtigten Personen müssen wählen.
Warum ist diese Antwort richtig?
Bei freien Wahlen darf niemand — weder Staat, Arbeitgeber noch Familie — beeinflussen, wen man wählt, oder bestrafen, weil man eine bestimmte Partei gewählt hat. Frei ist eines von fünf Grundprinzipien: Wahlen sind außerdem allgemein, unmittelbar, gleich und geheim.
- Volksgesetz
- Bundesgesetz
- Deutsches Gesetz
- Grundgesetz
Warum ist diese Antwort richtig?
Die deutsche Verfassung heißt 'Grundgesetz' (GG). Sie wurde 1949 zunächst als provisorisches Dokument für Westdeutschland verabschiedet, gilt seit der Wiedervereinigung 1990 für ganz Deutschland und ist Grundlage aller Gesetze und staatlichen Handelns.
- Glaubens- und Gewissensfreiheit.
- Unterhaltung.
- Arbeit.
- Wohnung.
Warum ist diese Antwort richtig?
Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Freiheit, eine Religion auszuüben oder keiner Religion anzugehören. Das Recht, eine Partei oder einen Beruf zu wählen, sind Grundrechte; das Recht auf Sozialhilfe ist gesetzlich geregelt, aber kein Grundrecht im engeren Sinn.
- Die Würde des Menschen ist unantastbar.
- Alle sollen gleich viel Geld haben.
- Jeder Mensch darf seine Meinung sagen.
- Alle sind vor dem Gesetz gleich.
Warum ist diese Antwort richtig?
Das Grundgesetz garantiert Gleichheit VOR dem Gesetz (Art. 3), nicht aber wirtschaftliche Gleichheit. Jeder darf so viel verdienen wie er erwirtschaftet — der Staat sorgt nur für Chancengleichheit und ein soziales Existenzminimum, nicht für gleiche Vermögen.
- Schutz der Familie
- Menschenwürde
- Asyl
- Meinungsfreiheit
Warum ist diese Antwort richtig?
Das Asylrecht (Art. 16a GG) ist das einzige Grundrecht, das ausschließlich für nicht-deutsche Personen gilt. Politisch Verfolgte haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Asyl — alle anderen Grundrechte gelten für alle Menschen in Deutschland.
- die Prügelstrafe
- die Folter
- die Todesstrafe
- die Geldstrafe
Warum ist diese Antwort richtig?
Geldstrafen sind eine zentrale Strafart im deutschen Recht. Strafen, die das Grundgesetz verbietet, sind die Todesstrafe (Art. 102), Folter und körperliche Züchtigung (Art. 104 Abs. 1) sowie unmenschliche oder erniedrigende Strafen.
- Grundgesetz
- Bundesverfassung
- Gesetzbuch
- Verfassungsvertrag
Warum ist diese Antwort richtig?
Die deutsche Verfassung trägt den Namen 'Grundgesetz' statt 'Verfassung', weil sie 1949 ursprünglich nur als vorläufiges Dokument für Westdeutschland gedacht war. Nach 1990 wurde der Name beibehalten, obwohl sie nun die volle Funktion einer Verfassung erfüllt.
- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Warum ist diese Antwort richtig?
Pressefreiheit (Art. 5 GG) ist ein Grundrecht. Grundrechte können nicht durch einfache Mehrheit im Bundestag abgeschafft werden — eine Partei, die dies versucht, handelt verfassungswidrig. Eine Verfassungsänderung würde zudem an Art. 79 Abs. 3 GG scheitern (Ewigkeitsklausel).
- die regierenden Parteien.
- alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.
- die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.
- alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5%-Hürde erreichen konnten.
Warum ist diese Antwort richtig?
Die Opposition besteht aus allen gewählten Abgeordneten, deren Parteien nicht an der Regierung beteiligt sind. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren, alternative Politik vorzuschlagen und die Demokratie durch Debatte zu stärken. Sie hat eigene Rechte (z.B. Untersuchungsausschüsse beantragen).
- Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
- meine Meinung in Leserbriefen äußern kann.
- Nazi-Symbole tragen darf.
- meine Meinung sagen darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
Warum ist diese Antwort richtig?
Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) umfasst das Recht, in Wort, Schrift und Bild seine Meinung zu äußern — auch öffentlich, etwa in Leserbriefen, sozialen Medien oder bei Demonstrationen. Sie schützt allerdings keine Beleidigungen, Verleumdungen oder Volksverhetzung.
- Militärdienst
- Zwangsarbeit
- freie Berufswahl
- Arbeit im Ausland
Warum ist diese Antwort richtig?
Zwangsarbeit ist nach Artikel 12 Absatz 3 des Grundgesetzes verboten — als Reaktion auf die Erfahrungen in der NS-Zeit. Erlaubt sind nur gerichtlich angeordnete Arbeitsleistungen bei Freiheitsentzug. Das allgemeine Wehr- oder Zivildienstgesetz fällt nicht darunter.
- bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen
- bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung
- bei Diskussionen über Religionen
- bei Kritik am Staat
Warum ist diese Antwort richtig?
Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Sie endet, wo die Rechte anderer verletzt werden: falsche Tatsachenbehauptungen über Personen (Verleumdung), Beleidigungen, Volksverhetzung, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte oder Holocaust-Leugnung sind strafbar.
- Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
- Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
- Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
- Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
Warum ist diese Antwort richtig?
Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet ungleiche Behandlung durch den Staat aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Sprache, Religion oder politischer Anschauung. Behörden müssen alle Bürger gleich behandeln; ein Verstoß kann vor Gericht angefochten werden.
- die Unantastbarkeit der Menschenwürde
- das Recht auf Leben
- Religionsfreiheit
- Meinungsfreiheit
Warum ist diese Antwort richtig?
Die Würde des Menschen ist gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes 'unantastbar' — das ist das oberste Grundrecht und kann auch durch eine Verfassungsänderung nicht aufgehoben werden (Ewigkeitsklausel Art. 79 Abs. 3). Eine direkte Reaktion auf die Verbrechen der NS-Zeit.
- Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.
- Man kann seinen Beruf wechseln.
- Man darf sich für eine andere Religion entscheiden.
- Man darf sich in der Öffentlichkeit nur leicht bekleidet bewegen.
Warum ist diese Antwort richtig?
Freizügigkeit (Art. 11 GG) ist das Recht, Wohnsitz und Aufenthaltsort innerhalb Deutschlands frei zu wählen. Niemand kann gezwungen werden, an einem bestimmten Ort zu wohnen. Innerhalb der EU gilt zudem die EU-Freizügigkeit für Unionsbürger.
- tolerant.
- rechtsstaatlich orientiert.
- gesetzestreu.
- verfassungswidrig.
Warum ist diese Antwort richtig?
Parteien, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen, sind verfassungswidrig (Art. 21 GG). Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht — nicht die Regierung. Bisher wurden in der Geschichte der Bundesrepublik nur zwei Parteien verboten: SRP (1952) und KPD (1956).
- 1
- 2
- 3
- 4
- Monarchie
- Diktatur
- Republik
- Fürstentum
- bei einer Firma oder Behörde beschäftigt.
- in kleinen Familienunternehmen beschäftigt.
- ehrenamtlich für ein Bundesland tätig.
- selbständig mit einer eigenen Firma tätig.
- 14
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- Nordrhein-Westfalen
- Elsass-Lothringen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen-Anhalt
Warum ist diese Antwort richtig?
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern (drei davon Stadtstaaten: Berlin, Hamburg, Bremen). Elsass-Lothringen war Teil des Deutschen Reichs von 1871 bis 1918, gehört heute aber zu Frankreich (Région Grand Est) und ist kein deutsches Bundesland.
- eine kommunistische Republik.
- ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- eine kapitalistische und soziale Monarchie.
- ein sozialer und sozialistischer Bundesstaat.
- ein sozialistischer Staat.
- ein Bundesstaat.
- eine Diktatur.
- eine Monarchie.
- das Militär
- die Wirtschaft
- das wahlberechtigte Volk
- die Verwaltung
- Löwe
- Adler
- Bär
- Pferd
- regelmäßige Wahlen
- Pressezensur
- Meinungsfreiheit
- verschiedene Parteien
Warum ist diese Antwort richtig?
Pressezensur (staatliche Vorabkontrolle der Medien) ist nach Artikel 5 des Grundgesetzes ausdrücklich verboten und unvereinbar mit der Demokratie. Merkmale unserer Demokratie sind dagegen freie Wahlen, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und Gewaltenteilung.