Frage 253 von 300 · Allgemeiner Teil
Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?
Richtige Antwort
beim Einwohnermeldeamt
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1beim EinwohnermeldeamtRichtig
- 2beim Standesamt
- 3beim Ordnungsamt
- 4beim Gewerbeamt
Warum ist diese Antwort richtig?
Nach einem Umzug muss man sich beim Einwohnermeldeamt der neuen Gemeinde anmelden, in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Das Standesamt ist für Heirat, Geburt und Sterbefälle zuständig, das Gewerbeamt für Unternehmen.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 253 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 85 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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