Frage 263 von 300 · Allgemeiner Teil
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …
Richtige Antwort
werden bestraft.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1werden bestraft.Richtig
- 2werden wie Erwachsene behandelt.
- 3teilen die Strafe mit ihren Eltern.
- 4werden nicht bestraft.
Warum ist diese Antwort richtig?
Ab 14 Jahren ist man strafmündig und wird für Straftaten bestraft, allerdings nach dem Jugendstrafrecht, das auf Erziehung statt Vergeltung setzt. Bis 13 Jahre ist man strafunmündig; die Strafe trifft nie die Eltern.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 263 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 85 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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