Frage 263 von 300 · Allgemeiner Teil

In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …

Richtige Antwort

werden bestraft.

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1werden bestraft.Richtig
  2. 2werden wie Erwachsene behandelt.
  3. 3teilen die Strafe mit ihren Eltern.
  4. 4werden nicht bestraft.

Warum ist diese Antwort richtig?

Ab 14 Jahren ist man strafmündig und wird für Straftaten bestraft, allerdings nach dem Jugendstrafrecht, das auf Erziehung statt Vergeltung setzt. Bis 13 Jahre ist man strafunmündig; die Strafe trifft nie die Eltern.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
263 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
85 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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