Frage 289 von 300 · Allgemeiner Teil
Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …
Richtige Antwort
er eine dunkle Haut hat.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
- 2er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- 3er eine dunkle Haut hat.Richtig
- 4er keine Erfahrungen im Beruf hat.
Warum ist diese Antwort richtig?
Eine Absage allein wegen der Hautfarbe ist Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Gehaltsvorstellungen sind dagegen sachliche Auswahlkriterien.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 289 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 91 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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