Frage 14 von 300 · Allgemeiner Teil

Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …

Richtige Antwort

meine Meinung in Leserbriefen äußern kann.

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
  2. 2meine Meinung in Leserbriefen äußern kann.Richtig
  3. 3Nazi-Symbole tragen darf.
  4. 4meine Meinung sagen darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.

Warum ist diese Antwort richtig?

Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) umfasst das Recht, in Wort, Schrift und Bild seine Meinung zu äußern: auch öffentlich, etwa in Leserbriefen, sozialen Medien oder bei Demonstrationen. Sie schützt allerdings keine Beleidigungen, Verleumdungen oder Volksverhetzung.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
14 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
78 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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