Frage 14 von 300 · Allgemeiner Teil
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
Richtige Antwort
meine Meinung in Leserbriefen äußern kann.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
- 2meine Meinung in Leserbriefen äußern kann.Richtig
- 3Nazi-Symbole tragen darf.
- 4meine Meinung sagen darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
Warum ist diese Antwort richtig?
Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) umfasst das Recht, in Wort, Schrift und Bild seine Meinung zu äußern: auch öffentlich, etwa in Leserbriefen, sozialen Medien oder bei Demonstrationen. Sie schützt allerdings keine Beleidigungen, Verleumdungen oder Volksverhetzung.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 14 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 78 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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