Was verbietet das deutsche Grundgesetz?

Frage 15 von 300 · Allgemeiner Teil

Richtige Antwort

Zwangsarbeit

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1Militärdienst
  2. 2ZwangsarbeitRichtig
  3. 3freie Berufswahl
  4. 4Arbeit im Ausland

Warum ist diese Antwort richtig?

Zwangsarbeit ist nach Artikel 12 Absatz 3 des Grundgesetzes verboten: als Reaktion auf die Erfahrungen in der NS-Zeit. Erlaubt sind nur gerichtlich angeordnete Arbeitsleistungen bei Freiheitsentzug. Das allgemeine Wehr- oder Zivildienstgesetz fällt nicht darunter.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
15 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
87 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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