Frage 15 von 300 · Allgemeiner Teil
Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
Richtige Antwort
Zwangsarbeit
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Militärdienst
- 2ZwangsarbeitRichtig
- 3freie Berufswahl
- 4Arbeit im Ausland
Warum ist diese Antwort richtig?
Zwangsarbeit ist nach Artikel 12 Absatz 3 des Grundgesetzes verboten: als Reaktion auf die Erfahrungen in der NS-Zeit. Erlaubt sind nur gerichtlich angeordnete Arbeitsleistungen bei Freiheitsentzug. Das allgemeine Wehr- oder Zivildienstgesetz fällt nicht darunter.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 15 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 87 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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