Frage 283 von 300 · Allgemeiner Teil
Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?
Richtige Antwort
Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Ich lasse die Rechnung liegen.
- 2Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.Richtig
- 3Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.
- 4Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.
Warum ist diese Antwort richtig?
Gegen einen fehlerhaften Bescheid legt man Widerspruch bei der ausstellenden Behörde ein: schriftlich und in der Regel innerhalb eines Monats. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids nennt Frist und Adresse. Ignorieren macht den Bescheid bestandskräftig.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 283 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 89 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
Weitere Fragen aus diesem Block
- Was man für die Arbeit können muss, ändert sich in der Zukunft sehr schnell. Was kann man tun?
- Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt…
- Welche Organisation in einer Firma hilft den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei Problemen mit dem…
- Sie möchten bei einer Firma in Deutschland Ihr Arbeitsverhältnis beenden. Was müssen Sie beachten?
- Bei welchem Amt muss man in Deutschland in der Regel seinen Hund anmelden?
- Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland.…
- Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert…
- Warum muss man in Deutschland bei der Steuererklärung aufschreiben, ob man zu einer Kirche gehört oder nicht?…