Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

Frage 99 von 300 · Allgemeiner Teil

Richtige Antwort

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/ArbeitnehmerRichtig
  2. 2nur Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
  3. 3alle Staatsangehörigen
  4. 4nur Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber

Warum ist diese Antwort richtig?

Die Beiträge zur Sozialversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel je zur Hälfte. Dieses paritätische Prinzip ist ein Kennzeichen des deutschen Sozialstaats; nur bei der Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
99 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
83 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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