Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?
Frage 99 von 300 · Allgemeiner Teil
Richtige Antwort
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/ArbeitnehmerRichtig
- 2nur Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
- 3alle Staatsangehörigen
- 4nur Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber
Warum ist diese Antwort richtig?
Die Beiträge zur Sozialversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel je zur Hälfte. Dieses paritätische Prinzip ist ein Kennzeichen des deutschen Sozialstaats; nur bei der Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 99 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 83 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
Weitere Fragen aus diesem Block
- Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?
- Gewerkschaften sind Interessenverbände der …
- Womit kann man in der Bundesrepublik Deutschland geehrt werden, wenn man auf politischem, wirtschaftlichem,…
- Was wird in Deutschland als "Ampelkoalition" bezeichnet? Die Zusammenarbeit …
- Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?
- Was ist eine Aufgabe von Wahlhelferinnen/Wahlhelfern in Deutschland?
- In Deutschland helfen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den Wahlen. Was ist eine Aufgabe von…
- Für wie viele Jahre wird der Bundestag in Deutschland gewählt?