Einbürgerungstest: Wie viele Fragen muss man richtig haben?

Sie müssen mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantworten. Dafür haben Sie 60 Minuten Zeit. Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten, genau eine davon ist richtig, und falsche Antworten geben keine Minuspunkte. 16 Fehler sind also erlaubt, und wer bestanden hat, hat bestanden: eine Note oder eine Abstufung gibt es nicht.

Woraus die 33 Fragen bestehen

Der Fragebogen wird immer nach demselben Muster zusammengestellt:

  • 30 allgemeine Fragen aus dem bundesweiten Katalog mit 300 Fragen (Nummern 1 bis 300)
  • 3 Fragen zu Ihrem Bundesland aus den 10 Fragen, die es zu diesem Bundesland gibt

Welches Bundesland das ist, entscheidet Ihr Erstwohnsitz, nicht der Ort der Prüfung. Wer in Hamburg gemeldet ist und den Test in Niedersachsen schreibt, bekommt trotzdem die Hamburger Fragen.

Alle 460 Fragen stehen im Fragenkatalog, die Landesfragen zusätzlich sortiert unter Bundesland-Fragen.

Was die 17-Punkte-Grenze praktisch bedeutet

17 von 33 sind rund 52 Prozent. Das klingt entspannt, und für die meisten Teilnehmenden ist es das auch. Zwei Punkte sollten Sie trotzdem im Kopf behalten:

Die 3 Landesfragen sind kein Bonus, sondern 3 von 33. Wer sie überspringt, verschenkt fast ein Zehntel des Fragebogens und muss die Lücke im allgemeinen Teil ausgleichen. Die 10 Fragen Ihres Bundeslandes sind an einem Abend lernbar, weil sie in jedem Bundesland demselben Schema folgen.

Lassen Sie keine Frage leer. Es gibt keinen Punktabzug für falsche Antworten. Eine geratene Antwort hat eine Chance von 25 Prozent, eine leere Zeile hat null.

Die Zeit ist selten das Problem. 60 Minuten für 33 Fragen sind knapp zwei Minuten pro Frage. Die meisten sind nach 20 bis 30 Minuten fertig. Nutzen Sie den Rest zum Prüfen der Bildfragen.

Wo die Punkte typischerweise verloren gehen

Nach den Fragen, an denen Lernende in der Praxis hängen bleiben, sind es drei Gruppen:

Verneinungsfragen. Rund ein Dutzend Fragen im allgemeinen Teil fragen nach dem, was nicht zutrifft. Zum Beispiel Frage 8 ("Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?"), Frage 34 ("Was ist Deutschland nicht?") oder Frage 100 ("Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?"). Wer im Zeitdruck über das "nicht" hinwegliest, beantwortet die Frage exakt falsch herum. Das ist der billigste vermeidbare Fehler im ganzen Test.

Bildfragen. Einige Fragen zeigen Bilder statt Antworttexten, etwa Frage 21 (Bundeswappen), Frage 130 (gültiger Stimmzettel), Frage 209 (Wappen der DDR) und Frage 226 (Flagge der Europäischen Union). Dazu kommen zwei Bildfragen pro Bundesland: das Landeswappen und die Lage des Landes auf der Deutschlandkarte. Diese Fragen kann man nicht durch Nachdenken lösen, nur durch Wiedererkennen.

Ähnlich klingende Institutionen. Bundestag und Bundesrat, Bundespräsident und Bundeskanzler, Landtag und Landkreis. Hier hilft es, die Fragen paarweise zu lernen statt einzeln.

Zum Üben in Blöcken von je 30 Fragen: Fragenblock 1, Block 2, Block 3 und so weiter bis Block 10.

Kosten und Wiederholung

Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Diese Gebühr fällt bei jedem Versuch erneut an und ist nicht mit der Gebühr für das Einbürgerungsverfahren selbst zu verwechseln, die Ihre Einbürgerungsbehörde erhebt.

Wer weniger als 17 Fragen richtig hat, kann den Test wiederholen. Mehr dazu in unserem Beitrag Einbürgerungstest nicht bestanden.

Wann Sie den Test gar nicht brauchen

Zwei Fälle sind offiziell vorgesehen:

  • Wer einen deutschen Schulabschluss erworben hat, muss die Kenntnisse in der Regel nicht noch einmal per Test nachweisen.
  • Wer den Test "Leben in Deutschland" am Ende eines Integrationskurses mit mindestens 17 von 33 Punkten bestanden hat, hat damit denselben Nachweis in der Hand. Es sind dieselben 33 Fragen aus demselben Katalog.

Ob das in Ihrem Fall greift, entscheidet allein Ihre Einbürgerungsbehörde. Fragen Sie dort nach, bevor Sie 25 Euro für einen Test ausgeben, den Sie vielleicht nicht brauchen.

Ehrlicher Hinweis

Diese Seite ist ein kostenloses Übungsprojekt, keine Rechtsberatung. Wir können Ihnen nicht sagen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, und wir kennen die Praxis Ihrer örtlichen Behörde nicht. Verbindlich sind die Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und Ihrer Einbürgerungsbehörde. Was wir können: Ihnen die 460 Fragen so oft vorlegen, bis 17 richtige Antworten keine Frage mehr sind.