Frage 12 von 300 · Allgemeiner Teil

Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?

Richtige Antwort

Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
  2. 2Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
  3. 3Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.Richtig
  4. 4Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.

Warum ist diese Antwort richtig?

Pressefreiheit (Art. 5 GG) ist ein Grundrecht. Grundrechte können nicht durch einfache Mehrheit im Bundestag abgeschafft werden: eine Partei, die dies versucht, handelt verfassungswidrig. Eine Verfassungsänderung würde zudem an Art. 79 Abs. 3 GG scheitern (Ewigkeitsklausel).

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
12 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
87 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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