Frage 12 von 300 · Allgemeiner Teil
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Richtige Antwort
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- 2Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- 3Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.Richtig
- 4Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Warum ist diese Antwort richtig?
Pressefreiheit (Art. 5 GG) ist ein Grundrecht. Grundrechte können nicht durch einfache Mehrheit im Bundestag abgeschafft werden: eine Partei, die dies versucht, handelt verfassungswidrig. Eine Verfassungsänderung würde zudem an Art. 79 Abs. 3 GG scheitern (Ewigkeitsklausel).
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 12 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 87 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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