Frage 274 von 300 · Allgemeiner Teil

Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

Richtige Antwort

das Briefgeheimnis

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1das Schweigerecht
  2. 2das BriefgeheimnisRichtig
  3. 3die Schweigepflicht
  4. 4die Meinungsfreiheit

Warum ist diese Antwort richtig?

Das Briefgeheimnis ist in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert und schützt auch Telefon und E-Mail. Fremde Post absichtlich zu öffnen, ist nach § 202 StGB strafbar: die Schweigepflicht betrifft dagegen Berufsgeheimnisträger wie Ärzte.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
274 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
90 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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