Frage 274 von 300 · Allgemeiner Teil
Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Richtige Antwort
das Briefgeheimnis
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1das Schweigerecht
- 2das BriefgeheimnisRichtig
- 3die Schweigepflicht
- 4die Meinungsfreiheit
Warum ist diese Antwort richtig?
Das Briefgeheimnis ist in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert und schützt auch Telefon und E-Mail. Fremde Post absichtlich zu öffnen, ist nach § 202 StGB strafbar: die Schweigepflicht betrifft dagegen Berufsgeheimnisträger wie Ärzte.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 274 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 90 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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