Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
Frage 281 von 300 · Allgemeiner Teil
Richtige Antwort
Gleichbehandlung
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Meinungsfreiheit
- 2GleichbehandlungRichtig
- 3Versammlungsfreiheit
- 4Freizügigkeit
Warum ist diese Antwort richtig?
Der Ausschluss wegen der Hautfarbe verletzt das Recht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 des Grundgesetzes und ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch bei privaten Anbietern verboten. Betroffene können Schadensersatz verlangen.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 281 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 91 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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