Frage 281 von 300 · Allgemeiner Teil
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
Richtige Antwort
Gleichbehandlung.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Meinungsfreiheit.
- 2Gleichbehandlung.Richtig
- 3Versammlungsfreiheit.
- 4Freizügigkeit.
Warum ist diese Antwort richtig?
Der Ausschluss wegen der Hautfarbe verletzt das Recht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 des Grundgesetzes und ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch bei privaten Anbietern verboten. Betroffene können Schadensersatz verlangen.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 281 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 91 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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