Frage 281 von 300 · Allgemeiner Teil

Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

Richtige Antwort

Gleichbehandlung.

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1Meinungsfreiheit.
  2. 2Gleichbehandlung.Richtig
  3. 3Versammlungsfreiheit.
  4. 4Freizügigkeit.

Warum ist diese Antwort richtig?

Der Ausschluss wegen der Hautfarbe verletzt das Recht auf Gleichbehandlung aus Artikel 3 des Grundgesetzes und ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch bei privaten Anbietern verboten. Betroffene können Schadensersatz verlangen.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
281 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
91 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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