Frage 276 von 300 · Allgemeiner Teil
Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrem Ansprechpartner / Ihrer Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?
Richtige Antwort
Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Ich kann nichts tun.
- 2Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
- 3Ich drohe der Person.
- 4Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.Richtig
Warum ist diese Antwort richtig?
Gegen schlechte Behandlung durch Beschäftigte einer Behörde kann man sich beim Behördenleiter beschweren: Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie ist formlos, kostenlos und fristfrei. Drohungen wären dagegen selbst strafbar.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 276 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 95 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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