Frage 276 von 300 · Allgemeiner Teil

Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrem Ansprechpartner / Ihrer Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

Richtige Antwort

Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.

Alle Antwortmöglichkeiten

  1. 1Ich kann nichts tun.
  2. 2Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
  3. 3Ich drohe der Person.
  4. 4Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.Richtig

Warum ist diese Antwort richtig?

Gegen schlechte Behandlung durch Beschäftigte einer Behörde kann man sich beim Behördenleiter beschweren: Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie ist formlos, kostenlos und fristfrei. Drohungen wären dagegen selbst strafbar.

Fakten zu dieser Frage

Fragennummer
276 von 460
Fragenbereich
Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
Erfolgsquote
95 % beantworten sie richtig
Quelle
Offizieller BAMF-Fragenkatalog

Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.

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