Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
Frage 96 von 300 · Allgemeiner Teil
Richtige Antwort
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
Alle Antwortmöglichkeiten
- 1Kürzung sozialer Leistungen
- 2bis zu 100 Sozialstunden
- 3gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
- 4mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit GeldstrafeRichtig
Warum ist diese Antwort richtig?
Wer den Holocaust öffentlich leugnet oder verharmlost, macht sich nach § 130 des Strafgesetzbuches wegen Volksverhetzung strafbar. Das Strafmaß reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die Meinungsfreiheit schützt diese Aussage ausdrücklich nicht.
Fakten zu dieser Frage
- Fragennummer
- 96 von 460
- Fragenbereich
- Allgemeiner Teil (Fragen 1–300)
- Erfolgsquote
- 100 % beantworten sie richtig
- Quelle
- Offizieller BAMF-Fragenkatalog
Diese Frage stammt unverändert aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im echten Einbürgerungstest werden 33 Fragen daraus gezogen; ab 17 richtigen Antworten ist der Test bestanden.
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